Altersgrenze
Am Bundesfreiwilligendienst können Frauen und Männer unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon mit 15 Jahren). Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
Ältere
Von Frauen und Männern ab 27 Jahren kann der Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden. Sie nehmen an den Seminaren nur in angemessenem Umfang teil.
ALG II
ALG II – Empfänger können grundsätzlich am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende – sog. Arbeitslosengeld II – dies nicht grundsätzlich ausschließt. Entsprechend der Handhabung beim bereits bestehenden Jugendfreiwilligendienst (FSJ / FÖJ) gilt vom Taschengeld, das ein Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst erhält, ein Betrag in Höhe von 60 Euro nicht als zu berücksichtigende Einnahme. Dieser Betrag wird somit nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Außerdem kann ein volljähriger Hilfebedürftiger vom Einkommen in der Regel nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB II i.V.m. § 6 der ALG II-V einen Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beträge zu privaten Versicherungen sowie ggf. Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen.
Wegen dieser vom Gesetz vorgesehenen Gleichbehandlung beider Freiwilligendienste ist zudem die Teilnahme an einem Bundefreiwilligendienst wie bei Jugendfreiwilligendienst als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II), sodass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II, der am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, in dieser Zeit nicht verpflichtet ist, eine Arbeit aufzunehmen.
Anlaufstellen
Die Homepage des ASB Kreisverbandes Torgau-Oschatz hilft ihnen weiter: www.asb-to.de
Anleitung
Die fachliche Anleitung der Freiwilligen erfolgt über die Einsatzstelle. Sie sichert die Unterstützung und Beratung der Freiwilligen, vermittelt ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für den Arbeitsalltag und den Ausbildungs- und Berufsweg.
Arbeitslosengeld
Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein.
Arbeitskleidung
Schutzbekleidung wird entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen gestellt. Dienstbekleidung wird nicht gestellt.
Arbeitsmarktneutralität
Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte.
Arbeitsschutz
Obwohl das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle kein Arbeitsverhältnis ist, wird der freiwillige Dienst hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen, wie zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Schwerbehindertengesetz.
Ausländische Freiwillige
Selbstverständlich ist die Beteiligung von Freiwilligen aus dem Ausland im Bundesfreiwilligendienst möglich. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich.